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bgbl117s1354_75286.pdf
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Inhalt:
1354 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2017
Gesetz
zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes*
Vom 1. Juni 2017
In diesem .pdf findet man schön weit unten diesen Paragraphen:
§ 89
Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte
der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes),
der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes),
des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes),
der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes)
und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes)
werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
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Das heißt dann jetzt .. Grundgesetz ade
Wir dürfen also brutal zusammengeknüppelt werden
Wir dürfen jederzeit unter den fadenscheinigsten Gründen in den Knast einziehen
Wir dürfen uns vom Briefgeheimnis komplett verabschieden
Wir düefen nicht mehr in "Schurkenstaaten" Urlaub machen
Wir dürfen in Ghettos zusammengepfercht werden
Wir brauchen unsere Wohnung nicht mehr abzuschließen .. "sie" dürfen jederzeit einbrechen
Tja, nach dem Krieg ist vor dem Krieg
oder anders ausgedrückt
Und täglich grüßt das Murmeltier